Sondereigentumsverwaltung

Wir verwalten vermietete Eigentumswohnungen und bieten u. a. folgende Leistungen an:

Neuvermietung
Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter
Überwachung der Mieteinnahmen
Veranlassung von Reparaturen im Sondereigentum
Vertretung des Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung

Die Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung sind gesetzlich nicht normiert. Der genaue,
vom Wohnungseigentümer gewünschte
Leistungskatalog kann deshalb frei vereinbart werden.

Wir erstellen für Sie gerne ein individuelles Angebot.

Wie im Bereich der Miethausverwaltung bieten wir auch jedem Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft an, die separate Verwaltung seiner Wohnung zu übernehmen. Durch eine immer umfangreichere Rechtsprechung in Hinblick auf die Thematik Immobilien sind im Bereich der Vermietung auch rechtliche Kenntnisse relevant, um die gesetzlich festgelegten Rechte des Eigentümers zu sichern und eventuellem Schaden vorzubeugen.
Im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung können wir Ihnen daher – nach individuellen Wünschen – folgende Aufgaben und Leistungen anbieten:

Auswahl von Mietern und sich daraus ergebende Abschlüsse und Kündigungen von Mietverträgen
Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
Durchführung des Mietinkassos der Grundmiete und der zulässigen Umlagen
Festlegung und Führung der gesetzlich zulässigen Mietkautionen
Jahresabrechnung der Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten nach gesetzlich zulässigen Verfahren und der 2. Berechnungsverordnung, sowie die Abrechnung mit den Mietern
Durchführung aller zur Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber Mietern und allen Behörden und Dienststellen, Banken und Sparkassen, Hypotheken- und Darlehensgebern, Lieferanten sowie Handwerkern
Abwicklung des Schriftverkehrs mit Mietern und Pächtern
Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Miet- und Pachtobjektes notwendig sind
Wahrnehmung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie Räumungsklage und schließlich die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers in Zusammenhang mit der Verwaltung des Vertragsobjektes. Zuziehung von Anwälten nach Absprache mit dem Auftraggeber

Anlegen und laufende Führung ordnungsgemäßer Hausabrechnung (einschließlich kaufmännischer Belegsammlung)
• gegenüber den Hauseigentümern,
• gegenüber den Mietern

Pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der wiederkehrenden Leistungen. Ferner die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Wohnungsbewirtschaftung notwendiger Ausgaben
Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen. Im Einvernehmen mit dem Wohnungseigentümer Zuziehung technischer Berater

Abnahme der ausgeführten Leistungen und Lieferungen sowie die Prüfung der entsprechenden Rechnungen
Abschluss von Wartungsverträgen sowie Überprüfung der vertragsgemäß damit zu erbringenden Leistungen